Staffeleinteilung / Auf- und Abstiegsregelung 2023/24 - Herrenspielklassen
Kreisoberliga Herren
FC Bad Lausick (A) | Roßweiner SV |
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BSV Einheit Frohburg (A) | SV Ostrau | |
SV Klinga-Ammelshain |
TSV Großsteinberg |
|
BC Hartha |
SV Tresenwald Machern |
|
TuS Pegau |
SC Partheland | |
Döbelner SC |
SV Groitzsch | |
SV Blau-Weiss Bennewitz | SV Traktor Mochau | |
Kreisliga A - Herren
Staffelleiter Heiko Wetzig | Staffelleiter Heiko Wetzig |
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Staffel West |
Staffel Ost |
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SG Frankenhain/Flößberg | Hohnstädter SV | ||
BSV Einheit Frohburg II | VfB Leisnig | ||
SG Gnandstein |
TSV Burkartshain | ||
Fortuna Neukirchen |
SV Medizin Hochweitzschen |
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SG Auligk/Pegau II |
SV Eintracht Sermuth | ||
FSV Kitzscher |
SV Gleisberg |
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Thierbacher SV |
FSV Grün-Weiß Großbothen | ||
SV BW Deutzen | SG Zschaitz/Ostrau II |
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Otterwischer SV |
SV Belgershain |
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SG Borna II/Eula |
SV Medizin Zschadraß |
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SV Regis-Breitingen | SV Grün-Weiß Niederstriegis |
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TSV Kohren-Sahlis |
SSV Thallwitz-Nischwitz |
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FSV Alemannia Geithain | SV Großbardau |
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TuS FA Hainichen | HFC Colditz II |
Staffel West |
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Staffel Süd |
Staffelleiter: Enrico Rockstroh |
Staffelleiter: Jens Bretschneider |
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TSV Großsteinberg II |
SG Falkenhain/Kühren II | |
SG Altenhain/Hohnstädt II |
ATSV FA Wurzen II | |
SV Trebsen |
FSV Dürrweitzschen |
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SV Einheit Serbitz-Thräna/Fockendorf II |
Hohburger SV | |
SG Fuchshain/Großsteinberg III |
Döbelner SC II |
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TSV Lobstädt |
VfB Leisnig II |
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SV Germania Mölbis |
TSV Kühren |
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SV Naunhof II | SG Waldheim/Hartha II |
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SG Neukieritzsch/Deutzen II |
SG Lok Döbeln/Mochau II | |
SC Partheland II |
SG Brandis/Machern/Tresenwald II |
Spielbetrieb Herren 2023/24
Auf- und Abstiegsregelung Herrenspielklassen des FV Muldental/Leipziger Land e.V. im Spieljahr 2023/24
Grundsätzliches:
1. Aufstiegsrecht besteht gem. § 49 (1) SPO.
In der KOL und der KL A + B haben Mannschaften ab Platz 4 keine Berechtigung zum Aufstieg in eine höhere Spielklasse.
2. Ist innerhalb einer Staffel weitere Gleichheit im Sinne des § 45 (2 c) SPO gegeben, so erfolgt die Entscheidung nach § 49 (1) der Spielordnung.
3. Gibt es in einer Staffel keinen Aufsteiger (Ost oder West), reduziert sich die Zahl der Absteiger aus der KOL um 1 Mannschaft.
4. Bezüglich des Aufstiegsrechtes unterer Mannschaften gilt § 44 SPO.
5. Verzichtet ein Verein auf das Aufstiegsrecht, so muss er dies unwiderruflich bis zum 15.05.24 (Eingang DFBnet-Postfach oder Posteingang) gegenüber dem FV MLL erklären.
6. Die territoriale Staffelzuordnung einer Mannschaft in den Kreisligen A und B erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Dabei sind Gesamtinteressen des Verbandes und der Gleichbehandlung vorrangig gegenüber jenen der territorialen Zuordnung!
7. Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des FV MLL nicht zu beeinflussen sind und/oder bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist der Vorstand des FV MLL berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.
Diese Richtlinien (Punkt 1-7) haben automatisch für das nächste Spieljahr Gültigkeit, insofern keine Änderungen auftreten.
Kreisoberliga :
8. Die Kreisoberliga des FV MLL im Spieljahr 2024/2025, spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg in einer Staffel mit grundsätzlich 14 Mannschaften.
9. Der Meister der Kreisoberliga des FV MLL des Spieljahres 2023/2024 steigt,
insofern er nicht verzichtet, in die Landesklasse des SFV auf. Bei Verzicht des
Meisters regelt Pkt.1 die weitere Reihenfolge des Aufstieges.
10. Insofern - basierend auf den Auf- und Abstiegsregelungen des SFV - ein weiterer Aufsteiger des FV MLL in die Herren-Landesklasse des SFV zu ermitteln ist, so steigt der Tabellenzweite bzw. jeder weitere Aufstiegsberechtigte der Kreisoberliga des FV MLL des Spieljahres 2023/2024,insofern er nicht verzichtet, auf. Punkt 1 ist zu beachten
11. Abstiegsregelung :
Am Ende des Spieljahres 2023/2024 steigen Mannschaften (i. d. R. Tabellenplätze 13 - 14) aus der Kreisoberliga des FV MLL in die Kreisliga A des FV MLL ab.
12. Die Zahl der Absteiger verringert oder erhöht sich in unmittelbarer Abhäng-
igkeit von folgenden Ereignissen:
- wenn keine/mehrere Mannschaft(en) aus der Kreisoberliga des FV MLL in die Herren-Landesklasse des SFV aufsteigt/aufsteigen;
- wenn aus der Herren-Landesklasse des SFV eine/mehrere Mannschaft(en) in die Kreisoberliga des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisoberliga des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene);
- wenn aus der Kreisliga A des FV MLL eine/mehrere Mannschaft(en) weniger in die Kreisoberliga des FV MLL aufsteigt(en).
Kreisliga A:
13. Die Kreisliga A des FV MLL im Spieljahr 2024/2025 spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg in zwei Staffeln mit grundsätzlich 14 Mannschaften. Die Staffeln sollen jeweils nach territorialen Gesichtspunkten gebildet werden.
14. Der Sieger einer jeden Staffel der Kreisliga A des FV MLL des Spieljahres 2023/2024 hat die Möglichkeit, insofern er berechtigt ist, in die Kreisoberliga des FV MLL aufzusteigen.
15. Abstiegsregelung:
Am Ende des Spieljahres 2023/2024 steigen aus jeder Staffel der Kreisliga A des FV MLL Mannschaften (i. d. R. Tabellenplätze 13-14) in die Kreisliga B des FV MLL ab.
16. Die Zahl der Absteiger erhöht oder verringert sich in unmittelbarer Abhäng- igkeit von folgenden Ereignissen:
- wenn keine/mehrere Mannschaft(en) aus der Kreisliga A des FV MLL in die Kreisoberliga des FV MLL aufsteigt/aufsteigen;
- wenn aus der Kreisoberliga des FV MLL eine/mehrere Mannschaft(en) in die Kreisliga A des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisliga A des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene).
- wenn aus der Kreisliga B des FV MLL keine/mehrere Mannschaft(en) weniger in die Kreisliga A des FV MLL aufsteigt(en).
Kreisliga B :
17. Die Kreisliga B ist im Spieljahr 2024/2025 die unterste Spielklasse – Herren des FV MLL gem. SPO. Es gibt keine Absteiger.
18. Die Kreisliga B des FV MLL im Spieljahr 2024/2025 spielt über das gesamte Verbandsgebiet hinweg grundsätzlich in zwei Staffeln mit grundsätzlich 10-12 Mannschaften, insofern es genügend Mannschaften dafür gibt. Die Staffeln sollen jeweils nach territorialen Gesichtspunkten gebildet werden. Sollten weniger Mannschaften melden, kann auch in 3 Staffeln gespielt werden.
19. Der Sieger einer jeden Staffel der Kreisliga B des FV MLL des Spieljahres 2023/2024 hat die Möglichkeit, insofern er berechtigt ist, in die Kreisliga A aufzusteigen. Ein weiterer Aufsteiger wird gem. Ziff. 3 unter den berechtigten/betroffenen Mannschaften aus allen Staffeln ermittelt.
20. Die Zahl der Aufsteiger erhöht oder verringert sich in unmittelbarer Abhäng-
igkeit von folgenden Ereignissen:
- wenn keine/weniger Mannschaft(en) aus der Kreisliga B des FV MLL in die Kreisliga A des FV MLL aufsteigt/aufsteigen wollen;
- wenn aus der Kreisliga A des FV MLL keine/mehr Mannschaft(en) in die Kreisliga B des FV MLL absteigt/absteigen, keine Zulassung erhält/erhalten bzw. infolge Insolvenzverfahren in die Kreisliga B des FV MLL einzuordnen ist/sind (auch aus ev. höherer Liga/Spielklassenebene).
Bretschneider
Spielausschuss Vorsitzender