Startseite - AktuellesFestlegungen zum SpielbetriebLiebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, der Vorstand des FV-MLL hat im Interesse der Vereine zum Auf- und Abstieg in dieser schwierigen Zeit die für uns vertretbaren Festlegungen getroffen. . Besonders hingewiesen wird auf die Punkte 4.1., 4.4. . Weiterhin ist unbedingt zu beachten im Punkt 6. "Für das Spieljahr 2020/2021 gilt" (3) die Rückmeldung der unwiderruflichen Erklärung bis 15.06.2020 an die Geschäftsstelle BORNA ( . Im Punkt 7. den Hinweis zur Meldung der Mannschaften beachten. . Punkt 8. - auf Grund, dass es keine Absteiger gibt, muss mit erhöhten Staffelstärken gerechnet werden. . Punkt 13. - Es kann durchaus passieren, dass die Pokalsieger in Turnierform ermittelt werden und dies nach dem 30.06. erfolgen kann, weil das Zeitfenster bis zum 31.08. geöffnet ist. Ich wünsche weiterhin alles Gute in der Hoffnung die zukünftigen Herausforderungen gut zu meistern. Harald Sather
Satzung und Ordnungen des SFVDie aktuell gültige Satzung und die Ordnungen des Sächsischen Fußball-Verbandes nach Beschluss des letzten Verbandstages, einschließlich der vom Vorstand beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit Hinweis auf die letzten Veränderungen und die allgemein verbindlichen Spielregeln des DFB und SFV zum Nachlesen und Downloaden: Verbandshomepage (SFV)Verfahrensweise bei Nichtantritt SRSehr geehrte Sportfreunde, aus gegebenem Anlass hier noch einmal die sportrechtlichen Grundlagen zur Verfahrensweise beim Nichtantritt eines Schiedsrichters (Assistenten): SPO des SFV § 63 Schiedsrichter (4) Erscheint zum festgesetzten Spielbeginn der angesetzte Schiedsrichter nicht, übernimmt der angesetzte erste (zweite) Schiedsrichterassistent die Spielleitung. Anderenfalls müssen sich die beteiligten Vereine auf einen anderen neutralen Schiedsrichter einigen. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, muss die Einigung auf einen geprüften Schiedsrichter der beteiligten Vereine erzielt werden. Dabei übernimmt der höher eingestufte Schiedsrichter die Spielleitung. Anderenfalls entscheidet das Los. Ist kein geprüfter Schiedsrichter anwesend, ist eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten und ein geeigneter Sportfreund, der auch Mitglied eines der beiden spielenden Vereine sein kann, muss nach Einigung zwischen den Vereinen bzw. Los, die Spielleitung übernehmen. Ein Spielausfall ist grundsätzlich nicht statthaft. |
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